Stornobedingungen

Stornobedingungen der Kliniken

Beachten Sie für eine etwaige Umbuchung oder Stornierung Ihres OP Termins folgende Stornobedigungen der hier vermittelten Ärzte und Kliniken.

  1. Umbuchung 

Sollten Sie den vereinbarten OP-Termin nicht einhalten können, haben Sie die Möglichkeit, einmalig einen neuen OP- Termin innerhalb der 6 Folgemonate zu vereinbaren.

Bis 4 Wochen vor dem vereinbarten OP-Termin fallen keine Stornogebühren an.
Die bereits geleistete OP-Anzahlung wird für die spätere OP angerechnet.

Bei einer Umbuchung bis 2 Wochen vor der OP fällt eine Storno-Gebühr in Höhe von 10 % der OP-Kosten an.
Die anderen 10 % werden bei der späteren OP angerechnet.

Bei einer Umbuchung innerhalb von 14 Tagen vor dem OP- Termin fällt eine Stornogebühr in Höhe von 20 % der OP- Kosten oder 100 Euro Umbuchungsgebühr (Klinik Dr. Bouda) an.

Sollten Sie auch den zweiten von Ihnen gewählten Termin umbuchen, so wird wieder eine erneute vollständige Anzahlung fällig.

2a. Stornierung / Absage der OP: Klinik Dr. Vlcek / Dr. Marik / Dr. Sulcova

Sollten Sie sich entscheiden, die vereinbarte Operation gar nicht durchführen zu lassen, so gelten folgende Stornierungsvereinbarungen: Absage der OP bis 4 Wochen vor dem vereinbarten OP- Termin: Sie erhalten die komplette OP-Anzahlung zurück.

Absage der OP bis 14 Tage vorher:
Storno 10 % der OP-Kosten.

Absage der OP innerhalb 2 Wochen vor dem OP-Termin:
Storno 20 % der OP- Kosten.

Absage der OP innerhalb von drei Tagen vor dem OP-Termin:
Es fällt zusätzlich zu den Stornogebühren eine Aufwandsentschädigung von 50 – 400 €, je nach Arzt / Klinik / geplanter OP an, um die Kosten für die Op-Miete, den Anästhesisten, das Op-Personal usw. wenigstens teilweise abzudecken. Diese Entschädigung wird ggf. direkt vom Arzt in Rechnung gestellt.

2b. Stornierung / Absage der OP: Klinik Dr. Bouda

Sollten Sie sich entscheiden, die vereinbarte Operation gar nicht durchführen zu lassen, fallen 20% der OP Kosten als Stornokosten an.

Absage der OP innerhalb von drei Tagen vor dem OP-Termin:
Es fällt zusätzlich zu den Stornogebühren eine Aufwandsentschädigung von 100 € an, um die Kosten für die Op-Miete, den Anästhesisten, das Op-Personal usw. wenigstens teilweise abzudecken. Diese Entschädigung wird ggf. direkt vom Arzt in Rechnung gestellt. Kosten für eine bereits komplett bezahlte Operation können in diesem Fall ebenfalls nicht erstattet werden.

Kommt ein Patient ohne Rücksprache mit der Klinik nicht zu einer bereits bezahlten OP, fällt der OP Preis inklusive sämmtlicher Nebenkosten als Stornokosten an. Bereits geleistete Zahlungen können in diesem Fall nicht erstattet werden.

  1. Sonderfälle für die Kliniken von Dr. Marik, Dr. Sulcova und Dr. Vlcek: 

a) bei der ärztlichen Untersuchung in Tschechien wird festgestellt, dass die Operation aus medizinischen Gründen, die dem Patienten vorher nicht bekannt sein konnten, nicht möglich ist, oder 

b) bei der Voruntersuchung beim heimischen Hausarzt wird festgestellt, dass aus medizinischen Gründen eine OP nicht durchgeführt werden darf, oder

c) der Patient entscheidet sich vor Ort, nach dem Beratungs-Gespräch, aus persönlichen Gründen, die Operation nicht durchführen zu lassen. 

Bei den Fällen a), b) und c) von Stornierung fallen in der Klinik von Dr. Marik, Dr. Vlcek und Dr. Sulcova nur die Kosten für das Beratungsgespräch und ggf. die Untersuchung an, die bei der Durchführung der OP im Preis enthalten sind. 
In den meisten Kliniken werden dafür 50 bis 100 € berechnet, die vor Ort an den Arzt zu entrichten sind.
In diesen Fällen werden keine Stornogebühren durch die Klinik von Dr. Marik, Dr. Sulcova und Dr. Vlcek berechnet. Der Patient erhält seine OP-Anzahlung zurück. Die Berechtigung der Klinik auf evtl. Schadensersatzanspruch bleibt unberührt. 

Achtung: 

Umbuchungen und Stornierungen müssen schriftlich erfolgen! 
Die Stornierungs- und Umbuchungsregelungen der Kliniken gelten unabhängig vom Grund der Stornierung/ Umbuchung/Sonderfälle, also auch bei Krankheit und allen anderen Gründen. 

Bei allen Arten von Stornierung und Umbuchung fällt grundsätzlich eine Aufwandsentschädigung von 120 € an. Diese wird spätestens 10 Tage nach der Stornierung fällig.